Wie wir Kinder und Jugendliche schützen

Worten lassen wir Taten folgen: Unsere Selbstverpflichtungen und Leitlinien setzen wir im Arbeitsalltag um. Gemeinsam mit der O2 Jugendschutzbeauftragten haben wir ein wirksames Jugendschutz System entwickelt und eine Jugendschutz-Hotline eingerichtet.
Verantwortliche für den Jugendschutz
Bereits im Jahr 2005 wurde bei O2 die Funktion der Jugendschutzbeauftragten geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, O2 in Fragen des Jugendschutzes zu beraten und unsere Produkte aktiv an die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen anzupassen. Zusätzlich steht sie unseren Kunden als Ansprechpartner für alle Jugendschutzthemen zur Verfügung.
O2 Jugendschutz-Hotline: Kurzwahl 22988
Medienpädagogische Aufklärung, technische Schutzvorkehrungen und Preistransparenz sind wichtige Bestandteile unseres Jugendschutzprogramms. Darüber hinaus steht unseren Kunden seit Oktober 2008 die O2 Jugenschutz-Hotline unter der Kurzwahl 22988 kostenlos über Ihren Mobilfunkanschluss von O2 zur Verfügung. Sie bietet Hilfestellung und Beratung zu Jugendschutzprodukten und Services. Damit kommt O2 der freiwilligen Selbstverpflichtung Jugendschutz aus dem Jahr 2007 nach. Weitere Infos zum Thema Umgang mit Handy und Internet bietet auch die FSM seit Herbst 2008 unter www.jugend-und-handy.de
Das O2 Jugendschutz System: Nein zu Sex & Crime!
Das O2 Jugendschutz-System bietet Eltern die Möglichkeit, bedenkliche Inhalte für das Handy des Kindes zu sperren. Die erwachsenen Kunden können für das Handy ihres Kindes einfach die Altersbeschränkung für WAP-Inhalte - also spezielle mobile Inhalte auf O2 Portalen - aktivieren und schon bleibt dem Nachwuchs der Zugriff auf bestimmte Inhalte verwehrt.

Das O2 Jugendschutz System funktioniert ganz einfach:

O2 prüft regelmäßig alle Inhalte, die auf dem Active-Handy-Portal und auf der O2 Website zu finden sind und identifiziert nicht jugendfreie Inhalte. Diese werden danach klassifiziert, ob sie für Nutzer ab 16 bzw. ab 18 Jahren geeignet sind. Die Prüfung erfolgt nach den gemeinsam mit der FSM entwickelten Klassifizierungsleitlinien.

Das zweistufige Altersverifikationssystem von O2 bietet entsprechend folgenden Jugendschutzlevel:
Zugriff auf Inhalte ab 16 und 18 Jahren gesperrt
Zugriff auf Inhalte ab 16 freigeschaltet
Zugriff auf Inhalte ab 16 und 18 Jahren freigeschaltet

Die Sperre für bedenkliche Inhalte kann über die O2 Hotline oder auf O2 Online im Internet unter 'Mein Profil' eingerichtet werden. Dazu brauchen O2 Kunden lediglich die vierstellige persönliche Kundenkennzahl (PKK), die bei Vertragsschluss festgelegt worden ist. Diese sollte daher nicht mit dem Handy an die Kinder weitergegeben werden. '

Standardmäßig sind klassifizierte Inhalte ab 18 Jahren nur für Postpaid-Kunden freigegeben - also für Kunden, die einen festen Vertrag auf Rechnungsbasis mit O2 haben und deren Volljährigkeit mit dem Vertragsabschluss durch Vorlage des Personalausweises erwiesen ist. Dies trägt bereits zum Jugendschutz bei, da jugendliche Kunden vor allem Prepaid-Verträge abschließen. Für solche Verträge kann durch volljährige Kunden eine Jugendschutz-PIN beantragt werden, um die klassifizierten Inhalte freigeschaltet zu bekommen. Bei Prepaid-Verträgen wird dann beispielsweise »Ü16« angezeigt und »Ü18« ist gesperrt.

Die persönliche Kundenkennzahl (PKK) enthält die Information über die Volljährigkeit des Kunden. Sie kann auch verwendet werden, um diese bei der Nutzung nicht jugendfreier Angebote von Drittanbietern nachzuweisen. Aus diesem Grund weisen wir unsere Kunden stets darauf hin, dass die PKK - ebenso wie die Jugendschutz-PIN - nicht an Minderjährige weitergegeben werden darf.

Eine Sperrung von Inhalten ab 16 und 18 Jahren ist nur auf O2 Portalen wirksam. Die Sperrung kann allerdings auch für andere Zugangswege genutzt werden, zum Beispiel für DSL, soweit der jeweilige Inhalteanbieter das O2 Jugendschutz-System unterstützt.
Bestätigung durch unabhängige Gutachter
Nach Einschätzung der unabhängigen FSM Gutachterkommission (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter) ist das zweistufige Altersverifikationssystem von O2 eine »ausreichende Maßnahme«, um sicherzustellen, dass nur identifizierte und volljährige Personen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhalten und eine Weitergabe der Zugangsdaten durch solche Nutzer an Minderjährige wirksam verhindert wird. Damit ist O2 der erste deutsche Mobilfunknetzbetreiber, der eine von der FSM im Jahr 2007 begutachtete Altersverifikation für »Über-18-Inhalte« auch Drittanbietern zur Verfügung stellen darf.
Jugendschutz-Einstellungen:
Kontakt für die Aktivierung der Jugendschutz-Funktion:
Auf O2 Online können Sie ganz bequem per Mausklick die gewünschten Einstellungen vornehmen.
Zu den Jugendschutz-Einstellungen
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