Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Datenschutz

In all unseren Aktivitäten halten wir strikt die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dort ist der Datenschutz genau geregelt - zum Wohle des Kunden und der Gesellschaft.
Telekommunikationsgesetz
Das Telekommunikationsgesetz untersagt uns, Daten ohne Einwilligung des Kunden zu verarbeiten oder an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses notwendig ist oder das Gesetz eine solche Verarbeitung oder Übermittlung an eine andere Stelle erlaubt. Genutzt werden dürfen die Daten insbesondere für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste und für die Abrechnung, sowie einige weitere, eng umgrenzte Zwecke. Außerdem verpflichtet uns das Gesetz dazu, unsere Kunden bei Vertragsabschluss darüber zu unterrichten, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht. Dabei werden die Teilnehmer auch auf die zulässigen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen.

Zusätzlich sind die übergreifenden Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten, die im Bundesdatenschutzgesetz niedergelegt sind. Das heißt konkret, dass Daten nur erfasst werden, wenn es notwendig ist und auch nur in dem geringstmöglichen Umfang. Diese Grundsätze werden von O2 bei der Gestaltung und Auswahl der Datenverarbeitungssysteme beachtet.
Neuerung 2008: Die Vorratsdatenspeicherung
Im März 2006 hat die EU-Kommission eine neue Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Das europäische Regelwerk hatte auch Auswirkungen auf das deutsche Telekommunikationsgesetz: Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsunternehmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wann und wo telefoniert. Dabei ist der Inhalt des Gesprächs allerdings kein Gegenstand der Speicherung. Erfasst werden lediglich die so genannten Verkehrsdaten, zum Beispiel das Datum und der Ort, an dem ein Anruf getätigt oder eine SMS versandt wird, die Uhrzeit zu Beginn und Ende eines Gesprächs sowie die Rufnummer des Anrufers und Empfängers.

Auf Anordnung von Staatsanwaltschaft und Gerichten muss O2 Zugriff auf diese Daten für bestimmte und sehr eng begrenzte Zwecke (z.B. zur Verfolgung von schweren Straftaten) ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2009 müssen darüber hinaus auch Daten zum Internetzugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie von O2 aufbewahrt werden. Kommunikationsinhalte oder die einzelnen aufgerufenen Internetseiten werden aber auch an dieser Stelle nicht zum Gegenstand der Erfassung.
Ausblick 2009: Neuerungen im Datenschutz
Auch im Jahr 2009 wird es Änderungen an den Datenschutzgesetzen geben, die wir aktiv mit begleiten werden. In der Diskussion sind Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz und zum Telekommunikationgsgesetz, um die Kunden noch besser vor Missbräuchen zu schützen. Thematisiert wird dabei unter anderem die Nutzung von so genannten Standortdaten für standortbezogene Dienste (Location Based Services). O2 hat sich hierzu aktiv in die Diskussion eingebracht und zusammen mit den anderen Mobilfunkbetreibern in Deutschland und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ein Verfahren entwickelt und zur Nutzung vorgeschlagen, um Missbräuche bei der Inanspruchnahme dieser neuen Dienste auszuschließen.

Bei einer Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes soll auch der Bereich Scoring behandelt werden. Ziel ist es, die Scoringverfahren zur Bonitätsprüfung - zum Beispiel bei der Beantragung von Krediten oder beim Abschluss von Mobilfunk-Postpaid-Verträgen - neu zu regeln und die Verfahren transparenter zu fassen. Dazu sollen auch die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der dazugehörigen personenbezogenen Daten geregelt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass der Kunde ein Auskunftsrecht für Bonitätsdaten bekommt.
Das Telekommunikationsgesetz
Regeln und Einhaltung
Informieren Sie sich ganz genau über den Inhalt der Neufassung vom 1. Januar 2008.
Details zum Telekommunikationsgesetz
Wie wir bei O2 sicherstellen, dass alle Gesetze im Arbeitsalltag eingehalten werden. Mehr auf der Seite
Regeln & Einhaltung

Datenschutz auf einen Blick

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