
Interne Richtlinien und externe Selbstverpflichtungen bilden den Rahmen unseres Engagements zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzen wir auf medienpädagogische Aufklärung, technische Schutzvorkehrungen und eine hohe Preistransparenz.
Unser Mutterkonzern Telefónica S.A. hat für die gesamte Unternehmensgruppe zehn Eckpunkte für den Jugendschutz festgelegt. In Zusammenarbeit der einzelnen Ländergesellschaften mit Stakeholdern entstand ein Richtlinien-Katalog, der die unterschiedlichen Rechts- und Regulierungssysteme in den einzelnen Ländern berücksichtigt und ein einheitliches Vorgehen sicherstellt. Ergänzt wird dieser Katalog durch die
"Leitlinien Marketing Jugendschutz" von Telefónica Europe. Sie beschreiben genau, was zu beachten ist, wenn Produkte und Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Die Checkliste gilt für alle Ländergesellschaften von Telefónica. Eine Richtlinie speziell für Telefónica O2 Germany ergänzt diese Leitlinien.
Unter Stakeholdern (deutsch: Anspruchsgruppen) versteht man jene Gruppen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, wie sich ein Unternehmen verhält und wie es sich entwickelt. Das Interesse kann finanzieller oder nichtfinanzieller Art sein. Beispiele für Stakeholder sind Kunden, Anteilseigner und Investoren, Mitarbeiter, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen.
Jugendschutz hat höchste Priorität
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung unserer Produkte sicherzustellen, haben wir 2005 die Funktion der Jugendschutzbeauftragten eingerichtet. Sie berät unser Unternehmen in allen Fragen zum Thema und unterstützt dabei, die Produkte an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Unseren Kunden steht sie als Ansprechpartnerin für alle Jugendschutzthemen zur Verfügung. Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dient das O2 Jugendschutz-System. Dieses bietet Eltern die Möglichkeit, bedenkliche Inhalte für das Handy des Kindes zu sperren. Die erwachsenen Kunden können für das Handy ihres Kindes einfach die Altersbeschränkung für WAP-Inhalte - also spezielle mobile Inhalte - aktivieren und schon bleibt dem Nachwuchs der Zugriff auf bestimmte Inhalte auf den Portalen von Telefónica O2 Germany verwehrt.
Auch im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Projektes »Ein Netz für Kinder« hat sich O2 als eines von 20 Gründungsmitgliedern der Herausforderung zur Schaffung eines geschützten Surfraums für Kinder gestellt.
Mit Hilfe einer technischen Lösung können Eltern und Lehrer gewährleisten, dass Kinder sich nur auf den überprüften Seiten der fragFINN-
Eine Whitelist (deutsch: Weiße Liste) oder Positivliste bezeichnet ein Werkzeug, mit dessen Hilfe z.B. Personen, Unternehmen, Programme oder Substanzen zusammengefasst werden, welche nach Meinung der Verfasser der Liste vertrauenswürdig sind.
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern engagieren wir uns zusätzlich für die medienpädagogische Aufklärung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern.
Jugendschutz-Hotline eingerichtet
Seit Oktober 2008 bietet O2 eine eigene Hotline zum Jugendschutz, die Eltern und Lehrer unter der Kurzwahl 22988 über ihren Mobilfunkanschluss von O2 kostenlos erreichen. Sie bietet Hilfestellung und Beratung zu Jugendschutzprodukten und Services. Für das kommende Jahr haben wir uns vorgenommen, die Beratungskompetenz der Mitarbeiter an der Jugendschutz-Hotline sowie in den Shops durch Schulungen weiter zu verbessern.
Zweistufiges Altersverifikationssystem
Alle Inhalte, die auf unserem Active-Handy-Portal und auf der O2 Website zu finden sind, überprüfen wir auf Basis von gemeinsam mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) entwickelten Leitlinien. Wir identifizieren alle nicht jugendfreien Inhalte und klassifizieren, welche Inhalte für Nutzer über 16 Jahre und welche für Nutzer über 18 Jahre freigegeben werden können.
Klassifizierte Inhalte ab 18 Jahren sind standardmäßig für alle Kunden gesperrt.
Mit Postpaid wird das übliche Zahlungssystem bei Mobilfunktverträgen bezeichnet. Der Kunde zahlt erst nach erfolgter Leistung und nach Rechnungsstellung.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können nur mit der schriftlichen Einwilligung ihrer Eltern Postpaid-Verträge abschließen.
Unter Prepaid (engl. Für vorausbezahlt) versteht man Mobilfunkleistungen, die vor ihrer Inanspruchnahme bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt meist über den Kauf einer Guthabenkarte oder eines entsprechenden Codes.
Mit Jugendlichen unter 16 Jahren schließen wir grundsätzlich weder Prepaid noch Postpaid-Verträge. Hier sind die Eltern Vertragspartner. Sie können eine Sperre nicht altersgemäßer Inhalte über die O2 Hotline oder auf O2 Online im Internet unter 'Mein Profil' einrichten. Dazu benötigen sie die vierstellige persönliche Kundenkennzahl (PKK), die bei Vertragsschluss festgelegt worden ist. Da sich eine solche Sperrung über die Kundenkennzahl auch wieder aufheben lässt, sollte diese nicht mit dem Handy an die Kinder weitergegeben werden.
Eine Sperrung oder Freischaltung von Inhalten ab 16 und 18 Jahren ist nur auf O2 Portalen wirksam. Die Sperrung kann allerdings auch für andere Zugangswege genutzt werden, zum Beispiel für
Digital Subscriber Line (engl. für Digitaler Teilnehmeranschluss), bezeichnet eine Verbindung auf Basis der herkömmlichen Kupfertelefonleitungen, bei der Daten mit hoher Übertragungsrate gesendet und empfangen werden. Mit derselben Leitung kann sowohl telefoniert als auch im Internet gesurft werden, da ein höherer Frequenzbereich als bei der Telefonie benutzt wird.
Bestätigung durch unabhängige Gutachter
Die unabhängige FSM-Gutachterkommission ist im Jahr 2007 zu der Einschätzung gekommen, dass das zweistufige Altersverifikationssystem von O2 eine den Vorschriften zur geschlossenen Benutzergruppe gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV entsprechende Maßnahme ist. Sie stellt sicher, dass nur identifizierte und volljährige Personen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhalten und eine Weitergabe der Zugangsdaten durch solche Nutzer an Minderjährige wirksam verhindert wird. Damit ist O2 der erste integrierte Kommunikationsanbieter in Deutschland, der eine von der FSM begutachtete Altersverifikation für "Über-18-Inhalte" auch Drittanbietern zur Verfügung stellen darf.
Transparente Tarife für Jugendliche
Wir haben eigene interne Leitlinien für Marketing und Werbung erarbeitet, die die Gesetzeslage in Deutschland und unsere freiwilligen Selbstverpflichtungen berücksichtigen. Darin verpflichten wir uns, eine klare, transparente und verständliche Tarifstruktur einzurichten. Jugendlichen bieten wir günstige Schüler- und Jugendtarife an. Zudem empfehlen wir Eltern und ihren Kindern günstige Prepaid-Angebote, beispielsweise von unserer Discount-Marke Fonic. Jeder Anruf, egal in welches Netz, kostet hier immer 9 Cent pro Minute. Für eine SMS bezahlt man ebenfalls nur 9 Cent.
Unsere Leitlinien legen weiter fest, dass wir mit Jugendlichen unter 18 Jahren keine Postpaid-Verträge abschließen. Zudem verkaufen wir an Kunden unter 16 Jahren keine Prepaid-Karten. Eltern können bestimmte Nummern - beispielsweise die 0900-Rufnummern für Mehrwertdienste - oder Dienste für das Handy ihres Kindes sperren lassen. Kinder oder Jugendliche können sie dann nicht anwählen. Bedauerlicherweise sind im Mobilfunk 0137-Rufnummern von diesen Sperrungen aus technischen Gründen noch ausgenommen. Bei O2 DSL-Verträgen dagegen lassen sich die 0137-Rufnummern bereits sperren.
Informationen zum Jugendschutz
Hinweise zum Thema Jugendschutz finden sich auch in unseren Benutzerhandbüchern. Jeder Kunde erhält mit seiner O2
Subscriber Identity Module (SIM). Auf der SIM-Karte werden Kundendaten und Sicherheitsinformationen gespeichert. Auch die Telefonnummer des Handys wird von der SIM bestimmt.
