Aktuelle gesetzliche Änderung und die neue EU-Roaming-Verordnung

Informationen zur Rufnummern­unterdrückung aus dem Ausland

Derzeit setzen wir eine neue gesetzliche Vorgabe um, die den Missbrauch mit deutschen Rufnummern unterbinden soll. Dies hat zur Folge, dass bei Anrufen aus dem Ausland nach Deutschland deutsche Rufnummern teilweise nicht an den Angerufenen übermittelt werden. Anrufe können dadurch anonym erscheinen, selbst wenn die Nummer des Anrufers in den Kontakten des Angerufenen gespeichert ist. Wichtig: Einige Personen nehmen anonyme Anrufe nicht an, leiten sie automatisch auf die Mailbox um oder blockieren sie. Bitte informieren Sie bei Bedarf Ihre Kontakte, z. B. per SMS oder Messengerdienst. Die Bundesnetzagentur hat eine Pressemeldung zu diesem Thema veröffentlicht, Sie finden sie hier.

Häufige Fragen und Antworten

Welche Art von Missbrauch mit deutschen Rufnummern soll durch die gesetzliche Vorgabe verhindert werden?
Was ist der Inhalt der gesetzlichen Vorgabe?
Warum kommt es dazu, dass in einigen Fällen die Rufnummer unterdrückt wird, obwohl es sich um International Roaming im Mobilfunk handelt?

Die neue EU-Roamingverordnung

Am 1. Juli 2022 ist eine neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Die bisherige Verordnung lief zum 30. Juni 2022 ab. Mit der neuen Roaming-Verordnung sind neue Verpflichtungen u.a. in Bezug auf Dienstqualität und Transparenzvorgaben in Kraft getreten.

Das bedeutet für den
regulierten EU-Roaming-Tarif:

Der bisher gültige regulierte EU-Roaming-Tarif zeichnete sich im Wesentlichen dadurch aus, dass Kunden für Roaming-Leistungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“, bestehend aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie - vorbehaltlich einer Übernahme der neuen EU-Roaming-Verordnung - Island, Liechtenstein und Norwegen) den gleichen Preis pro Einheit (ausgehende Anrufe, SMS und Datennutzung) zahlten wie im inländischen Tarif. Neu: Seit dem 01.07.2022 können Kunden mit einem regulierten EU-Roaming-Tarif innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie zuhause nutzen, wenn in dem besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind. Der regulierte EU-Roaming-Tarif (Roam like at home) hat seit dem 01.07.2022 damit zwei Komponenten: Preis und Dienstqualität.

Folgende Leistungen werden mit der
regulierten Roaming-Option geregelt:

  • Ausgehende Gespräche aus dem EWR-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EWR-Auslandes
  • SMS-Versand aus dem EWR-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EWR-Auslands
  • Datennutzung im EWR-Ausland (bei der Datennutzung im EWR-Ausland ist die Nutzung zum Inlandspreis bis zum Erreichen einer „Fair Use“-Grenze möglich. Ab dieser Grenze dürfen Aufschläge im EWR-Ausland in Rechnung gestellt werden).
  • Eingehende Gespräche im EWR-Ausland sind kostenlos.
  • NEU seit dem 01.07.2022 – Dienstqualität: Beim Roaming innerhalb eines EWR-Landes gilt die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z. B. Datengeschwindigkeit) wie im Inland, wenn in dem besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind

Fair-Use-Policy

Damit wir die Leistungen des inländischen Tarifs ohne Aufpreis auch im EU-Ausland gewähren können, können wir bei einer exzessiven bzw. „permanenten“ Roamingnutzung Aufschläge erheben. Die Nutzung für SMS, Daten und Gespräche wird durch Regelungen der angemessenen Nutzung (Fair-Use-Policy, „FUP“) begrenzt. Näheres können Sie der Preisliste Ihres Tarifs entnehmen.
  • Aufschläge können bspw. erhoben werden: Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkund:innengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.
  • Derzeit gelten folgende Aufschläge (inkl. MwSt.): Seit 01.07.2022: Aufschlag für Datennutzung (einschl. MMS) pro Gigabyte (Taktung je angefangenem Kilobyte): 2,38 €; ab 01.01.2023: 2,142 €; ab 01.01.2024: 1,8445 €; ab 01.01.2025: 1,547 €; ab 01.01.2026: 1,309 €; ab 01.01.2027: 1,19 €. Die Höhe der Aufschläge richtet sich nach gesetzlichen Vorhaben und kann jeweils von den o.g. Beträgen abweichen.
  • Falls Roamingkund:innen auf Anforderung einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen an Deutschland, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, nicht nachweisen. In diesem Fall können Aufschläge für SMS, Telefonie und Daten (einschl. MMS) erhoben werden.
  • Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkund:innenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkund:innenpreisen bereitgestellt werden.
  • Wenn objektive Indikatoren den Schluss zulassen, dass die Auslandsnutzung der Kund:innen die Inlandsnutzung für die Dauer von mindestens vier Monaten überwiegt, können Aufschläge auf SMS, Telefonie und Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.
  • Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“-Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir die erforderlichen Daten über Ihren Aufenthaltsort sowie Ihr Telefonie- und Surf-Verhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen.
Sie können Ihr Anliegen in Bezug auf die Anwendung dieser Regelungen und die Höhe des Aufschlags, welcher nach Verbrauch des Fair-Use-Volumens berechnet wird, über die bekannten Kontaktwege mitteilen.

Häufige Fragen und Antworten

EU-Verordnung und betroffene Länder

Was besagt die neue EU-Roaming-Verordnung und ab wann tritt sie in Kraft?
Was bedeutet "Quality of Service"?
Wie und warum kann die Dienstqualität beeinflusst werden?
Welche Partnernetze und Netzgenerationen stehen in den EWR-Ländern zur Verfügung?
Gilt „Roam Like at Home“ auch für Sonderrufnummern und Mehrwertdienste?
Für welche Länder gilt die EU Roaming Verordnung?
Gilt die EU-Roaming-Verordnung auch für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland?
Gilt der regulierte EU-Roaming-Tarif auch in der Schweiz?

Leistungen und Konditionen

Was bedeutet Fair Use Policy?
Was sind die Obergrenzen der Fair Use Policy und wann sind Aufschläge möglich?
Was bedeutet permanentes Monitoring durch den Netzbetreiber?
Wenn ich mich dafür entscheide, meinen heutigen alternativen Roaming-Tarif zu behalten, kann ich dann später noch in den regulierten EU-Roaming-Option wechseln?
Welche Informationen werden mir per SMS zugesandt, wenn ich in das EU-Ausland fahre?
Worauf sollte ich bei Roaming in grenznahen Gebieten achten?