Ombudsperson - Confidential helpline

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat im Rahmen ihres Hinweisgeberverfahrens einen unabhängigen Rechtsanwalt als Ombudsperson für die Bekämpfung von Korruption sowie für die Verhinderung und Verminderung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verstößen berufen.
Dr. Rainer Buchert, Frankfurt am Main, nimmt vertrauliche Hinweise entgegen, in Bezug auf Korruption und andere kriminelle Vorgänge, wie z.B. Betrug und Untreue, und kartellrechtliche Verstöße, sowie (bevorstehende) Verletzungen von Menschenrechten und Umweltpflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), innerhalb der Telefónica Deutschland Gruppe sowie Ihrer direkten und indirekten Zulieferer. Das LkSG regelt die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten, welche große deutsche Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in ihren Lieferketten erfüllen müssen. Unser Hinweisgeberverfahren entspricht dem Beschwerdeverfahren des LkSGs und setzt damit eine der Sorgfaltspflichten um, welche Unternehmen etablieren müssen, um ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen.

Kontakt:

Per Brief: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Telefonisch: (+49) (0)69 710 33 330 Per Fax: (+49) (0)69 710 34 44 4 Per E-Mail: Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist sichergestellt, dass die Identität eines:r Hinweisgeber:in auf Wunsch nicht offenbart wird. Von ihm/ ihr gegebene Hinweise werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung an das Unternehmen weitergegeben. Auch die Kontaktaufnahme zu der Ombudsperson ist bereits geschützt. Bitte beachten Sie, dass die Ombudsperson keine konkreten Fragen oder Beschwerden zu Ihrem Vertrag bearbeiten kann. Bitte wenden sie sich hierzu an die Servicepunkte ihres Anbieters. Weitere Informationen sowie Kontaktdetails unter: www.dr-buchert.de. Rat suchen oder Hinweis geben unter: www.ombudsperson-frankfurt.de.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberverfahren von O2 Telefónica:

Mehr Informationen über den Ablauf und Schutz der Betroffenen im Hinweisgeberverfahren erhalten Sie in der Verfahrensordnung in mehreren Sprachen sowie als Vorlesefunktion in Deutsch und Englisch. Für menschenrechtliche und umweltbezogene Hinweise steht Ihnen auch der Meldekanal zur Verfügung.

Das Hinweisgeberverfahren kurz und knapp erklärt

vergrößern
Seite vorlesen