Gesetzlich vorgeschriebener Identitätsnachweis:Telefónica Deutschland wird komfortable Lösung für Prepaid-Kunden bieten

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Wer eine Prepaid-SIM-Karte kauft, muss bei der anschließenden Registrierung seine Identität ab dem 1. Juli 2017 mit einem Ausweisdokument nachweisen. Dieses muss vom Telekommunikationsanbieter geprüft werden, bevor er die SIM-Karte des Kunden aktivieren und fürs Netz freischalten darf. So schreibt es das Anti-Terror-Gesetz von Juni 2016 vor. Telefónica Deutschland fokussiert sich darauf, diesen Prozess für die Kunden so einfach und zügig wie möglich zu gestalten. Online können sich die Prepaid-Nutzer per Video-Ident ausweisen. Im Telko-Shop vor Ort nimmt der Shop Mitarbeiter die Daten für sie auf. Das Prepaid-Segment hat für die Telekommunikationsbranche eine hohe Bedeutung und ist bei den Kunden sehr beliebt. Kunden schätzen die Flexibilität, die Kostenkontrolle und die Einfachheit dieser Angebote. Mit mehr als 50 Millionen aktivierten Prepaid-SIM-Karten in Deutschland ist dieses Segment bei weitem nicht mehr nur für Jugendliche, Studenten oder Rentner interessant, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. „Prepaid ist und bleibt für uns, unsere Kunden und unsere Partner ein wichtiges Angebot“, sagt Alfons Lösing, für das Partnermanagement verantwortlicher Geschäftsführer von Telefónica Deutschland. „Wir werden auch künftig attraktive Prepaid-Angebote auf den Markt bringen und konzentrieren uns deshalb darauf, den Aktivierungsprozess für die Kunden so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten.“ Denn das Anti-Terror-Gesetz, das der Bundestag im Sommer 2016 verabschiedet hat, sieht eine verschärfte Überprüfung bei Prepaid-Nutzern vor. Die neuen Regeln treten nun nach einer Umsetzungsfrist am 1. Juli 2017 für alle Telekommunikationsanbieter in Deutschland in Kraft.

Kunde zeigt Ausweis vor Ort oder über Video-Ident

Entsprechend den komplexen Anforderungen von Gesetzgeber und Bundesnetzagentur erarbeitet Telefónica Deutschland derzeit verschiedene Lösungen, die sowohl für die Kunden als auch für die Partner und das Unternehmen selbst praktikabel sind. Wie schon heute haben Kunden auch in Zukunft die Möglichkeit, eine SIM-Karte bequem online zu kaufen oder dafür in den Handel oder in den Shop eines Mobilfunkanbieters zu gehen. Nach dem Online-Kauf bekommen sie ihre SIM-Karte per Post zugeschickt. Im Handel vor Ort können sie die Karte direkt mitnehmen. Um diese im nächsten Schritt zu aktivieren, müssen Kunden ihre Identität nachweisen und ihr Ausweisdokument physisch vorzeigen. Dies kann entweder gegenüber einer geschulten Person vor Ort erfolgen oder online über ein Video-Ident-Verfahren.

Im Shop brauchen Kunden für die Aktivierung selbst nichts zu tun

Identitätsprüfungsverfahren für künftige Prepaid-Mobilfunkabschlüsse
Vor Ort in einem Telekommunikationsfachgeschäft zeigen Kunden einer geschulten Person den Ausweis – dies ist heute schon in den O2 Shops gängige Praxis. Die Verkaufsmitarbeiter erheben dann die gesetzlich vorgeschriebenen Daten, erstellen eine Ausweiskopie und übermitteln sie an die Zentrale des Anbieters. Dort prüft ein Mitarbeiter noch einmal die Angaben. Wenn alles korrekt ist, lässt er die Karte freischalten. Die Ausweiskopie wird zügig gelöscht. Die Kunden müssen selbst nichts mehr tun. Online reicht es ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr aus, die persönlichen Daten als Kunde ins System einzutippen oder telefonisch durchzugeben. Künftig müssen Prepaid-Nutzer auch hier ihr Ausweisdokument vorzeigen. Im Video-Ident-Verfahren sprechen sie über eine Videoverbindung mit den Mitarbeitern einer beauftragen, speziell geschulten und zertifizierten Agentur und zeigen ihren Ausweis mittels einer Kamera am PC. Auch hier gilt wieder, dass die Daten an die Zentrale des Anbieters gesendet und dort vor der Freischaltung nochmals geprüft werden müssen. In den kommenden Wochen werden die Marken und Partner von O2 ihre jeweiligen konkreten Lösungen und Lösungspartner für die unterschiedlichen Verkaufskanäle vorstellen. Ziel dabei ist es, dass der eigentliche Aktivierungsprozess nur wenige Minuten dauert.

Von: Katja Hauß

Katja Hauß ist Pressesprecherin für Regulierungs- und Rechtsthemen sowie für den Customer Service. Sie ist seit 2005 im Bereich Corporate Communications von O2 Telefónica tätig. Dort hat sie zuerst in der internen Kommunikation verschiedene Kanäle verantwortet und anschließend in der Pressestelle große Kommunikationsprojekte wie den Börsengang, den Zusammenschluss mit E-Plus oder die Frequenzauktion 2019 maßgeblich mitgestaltet.

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