EU Datenschutz-Grundverordnung:Kunden sollen Hoheit über ihre Daten behalten

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Millionen Kunden vertrauen jeden Tag dem Mobilfunknetz und den Diensten von Telefónica Deutschland. Schutz und Sicherheit der Kundendaten nimmt das Unternehmen deshalb sehr ernst und es möchte den Menschen die Hoheit über ihre Daten geben. Diesen Anspruch verfolgt auch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ab dem 25. Mai 2018 gelten auch neue Betroffenenrechte. Telefónica erklärt auf einer neu gestalteten Datenschutzwebsite, wie das Unternehmen mit Daten umgeht und wie Kunden diese Rechte ausüben können. Datenschutz hat für uns einen hohen Stellenwert, da wir als Telekommunikationsunternehmen in sehr vielen Prozessen und Produkten personenbezogene Daten verarbeiten“, sagt André Beltz, Director Integrity Services bei Telefónica Deutschland. Dass die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einheitliche europäische Regeln für den Datenschutz etabliert, um das Vertrauen der EU Bürger in datenbasierte Innovationen zu stärken und ein harmonisiertes Wirkungsfeld für alle Unternehmen in Europa zu schaffen, begrüßt Telefónica Deutschland. Denn: Kern der DS-GVO ist, den Menschen die Hoheit über ihre Daten zurückzugeben. Dieses Ziel verfolgt auch Telefónica Deutschland. „Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Kunden ihr digitales Leben souverän gestalten können“, sagt Beltz. „Dafür schützen wir die Daten unserer Kunden, Mitarbeiter, Partner und Investoren in allen Produkten, Prozessen und Systemen und stellen eine datenschutzkonforme Geschäftstätigkeit sicher. Außerdem agieren wir einfach und transparent und tauschen uns frühzeitig mit allen relevanten Interessengruppen über Innovationen aus.“

Neue Website informiert zum Datenschutz bei Telefónica

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Diesem Ansatz folgend, sind Selbstbestimmung, Transparenz, Schutz und Innovation fest in den Leitlinien verankert, die sich Telefónica für den Datenschutz gegeben hat. Mehr Informationen dazu bietet die neu gestaltete Datenschutzwebsite. Sie erklärt auch, welche Arten von Daten Telefónica nutzt, wie das Unternehmen die Daten der Kunden schützt und was Kunden für ihren eigenen Schutz tun können. Zudem haben Verbraucher hier die Möglichkeit, von ihren Rechten Gebrauch zu machen, die durch die DS-GVO gelten. Zwar haben das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie weitere datenschutzrechtliche Vorschriften in Deutschland schon vor der Einführung der europäischen Verordnung hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Durch die DS-GVO sind nun aber weitere Vorgaben und Betroffenenrechte hinzugekommen. So haben Verbraucher ein spezifiziertes Recht auf Auskunft darüber, ob Unternehmen Daten zu ihrer Person verarbeiten, um welche Daten es sich handelt und zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden. Zudem gibt es das Recht auf „Datenportabilität“. Damit ist gemeint: Kunden können ihre Daten anfordern, abrufen und mitnehmen. Wer bei Telefónica Deutschland das Auskunftsersuchen stellen oder die Datenportabilität starten möchte, kann dies über die Datenschutzwebsite tun.

Von: Katja Hauß

Katja Hauß ist Pressesprecherin für Regulierungs- und Rechtsthemen sowie für den Customer Service. Sie ist seit 2005 im Bereich Corporate Communications von O2 Telefónica tätig. Dort hat sie zuerst in der internen Kommunikation verschiedene Kanäle verantwortet und anschließend in der Pressestelle große Kommunikationsprojekte wie den Börsengang, den Zusammenschluss mit E-Plus oder die Frequenzauktion 2019 maßgeblich mitgestaltet.

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