5G-Frequenzvergabe:Deutschlands Sprung in die Breitband-Weltspitze kann gelingen

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In diesen Wochen werden die politischen Weichen für die Entwicklung der künftigen mobilen Breitbandinfrastruktur in Deutschland gestellt. Abhängig von den Rahmenbedingungen der anstehenden 5G-Frequenzvergabe kann Deutschland über Investitionen der drei Netzbetreiber einen großen Sprung in die Digitalisierung schaffen – oder eine große Chance verpassen. Voraussichtlich am 26. November werden auf einer Sitzung des Beirates der Bundesnetzagentur die finalen Regeln und Rahmenbedingungen der Vergabe von Frequenznutzungsrechten für den neuen Mobilfunkstandard 5G definiert. Seit Jahresbeginn wird zu diesem Thema zwischen Politik, Kommunen, Interessenverbänden und Telekommunikationsindustrie eine leidenschaftliche Debatte geführt. Völlig zurecht, geht es doch um nicht weniger, als den Anspruch, Deutschland als größte Wirtschaftsnation Europas auch in der digitalen Infrastruktur für Unternehmen und Verbraucher an eine Spitzenposition zu bringen. Dies ist die Grundlage für die kommende zunehmende Digitalisierung aller Lebens- und Wirtschaftsbereiche und damit für den Wohlstand der Zukunft. Telefónica Deutschland hat diese Debatte von Beginn an federführend begleitet und zahlreiche Initiativen und Lösungsvorschläge initiiert. Deutschland kann der Sprung in die Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur gelingen. Dafür müssen allerdings alle Beteiligten an einem Strang – und in die gleiche Richtung – ziehen, statt ideologische Debatten zu führen“, ist Markus Haas, CEO Telefónica Deutschland überzeugt.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen als Voraussetzungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur

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Markus Haas (2.v.re.) auf dem Mobilfunk Gipfel im Juli 2018
Der Telekommunikationsmarkt ist seit Anfang der 90er Jahre - aus gutem Grund und mit großem Erfolg und Mehrwert für die Verbraucher - privatwirtschaftlich organisiert. Damit ein ambitionierter Infrastrukturausbau privater Unternehmen gelingt, und die von der Politik zurecht gewünschten Ausbauziele erreicht werden können, sind investitionsfördernde Rahmenbedingungen unerlässlich. Diese wurden unter anderem vom Minister für Infrastruktur, Andreas Scheuer, in einem Pakt mit den Mobilfunkanbietern in Aussicht gestellt. „Von diesen verbesserten Rahmenbedingungen ist in den von der Bundesnetzagentur vorgelegten Regeln für die Frequenzvergabe und in der aktuellen politischen Diskussion leider wenig bis nichts zu sehen“, so Markus Haas. Die Ausbauauflagen wurden gegenüber früheren Frequenzvergaben nochmals verschärft und die Mindestgebote und Bietinkremente im Auktionsdesign sind erheblich höher - und übrigens bis zu zehnmal höher als in jedem anderen europäischen Land - als in vergleichbaren Frequenzblöcken vergangener Auktionen. Von den zugesagten Verbesserungen finden sich nur vage Betrachtungen in der Diskussion. Gleichzeitig ist das für bundesweite 5G-Netze eigentlich verfügbare Spektrum künstlich verknappt, in dem die Bundesnetzagentur, ohne eine zu vorige Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs durchzuführen, Frequenzen für lokale bzw. regionale Interessenten reserviert hat. Diese lokalen Frequenzen will die BNetzA nun im Rahmen eines Antragsverfahrens, also nicht einmal im Zuge einer Auktion vergeben. Und zu guter Letzt sorgt die rechtlich unklare Definition zu möglichen Pflichten im Umgang mit nicht-investierenden Diensteanbietern für Unsicherheiten, was grundsätzlich ein Investitionshemmnis für unternehmerische Entscheidungen ist.

Jeder verfügbare Euro sollte in den tatsächlichen Netzausbau statt in Auktionsverfahren fließen

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Markus Haas
„Wir wollen und werden weiter massiv in den Mobilfunk-Datennetzausbau investieren. Wie jedes Unternehmen können wir den Euro nur einmal ausgeben. Und ich möchte diesen im Sinne unserer Kunden und den berechtigten Forderungen von Politik und Industrie lieber in den Netzausbau statt in Lizenzpapiere investieren, deren Erlöse nur den Staatshaushalt aufbessern“, erklärt der Telefónica Deutschland CEO. Mit 5 klaren Entscheidungen und Rahmenbedingungen kann Deutschland den Befreiungsschlag sowohl für schnelles Internet in der Fläche als auch für innovative mobile Datenanwendungen für Verbraucher und Industrie schaffen. Diese Punkte adressiert Telefónica Deutschland auch im Zuge der aktuell laufenden Konsultation der von der Bundesnetzagentur vorgelegten Auktionsbedingungen:
  • Zahlungsbedingungen: Statt das Spektrum bereits kurz nach der Auktion komplett zahlen zu müssen, sollten die Frequenzen erst dann bezahlt werden müssen, wenn sie für die Mobilfunknetzbetreiber verfügbar sind. Einzelne Blöcke werden erst 2025 nutzbar sein. Zudem sollte Zahlung in gestaffelten Raten möglich sein. Es besteht keine Notwendigkeit für den Bund, sämtliche Versteigerungserlöse auf einen Schlag zu vereinnahmen. Diese leicht umzusetzende investitionsfördernde Erleichterung würde den Unternehmen mehrere 100 Millionen Euro an Kapitalbindungskosten sparen, die sinnvoller in den tatsächlichen Netzausbau fließen können.
  • Ausbauverpflichtungen: Die Ausbauverpflichtungen müssen ökonomisch und physikalisch machbar sein. Die im kommenden Jahr zur Vergabe stehenden Kapazitätsfrequenzen eignen sich jedoch aufgrund ihrer physikalischen Ausbreitungseigenschaften nicht für eine Versorgung der Flächen und damit zur umfassenden Schließung weißer Flecken. Hierfür ist aktuelles 4G Spektrum besser geeignet und erfüllt solche Anforderungen. Um Planungssicherheit für mehr Investitionen in den Flächenausbau zu erreichen, muss zeitnah bestehendes Flächenspektrum bei 700 und 800 MHz in der Laufzeit verlängert werden. Perspektivisch muss neues Flächenspektrum unterhalb von 700 MHz verfügbar gemacht werden.
  • Auktionsdesign: Statt auf Erlösmaximierung sollte das Vergabeverfahren investitionsfördernd ausgerichtet sein. Keine überhöhten Einstiegsgebote und zusätzlich dynamisierende Bietstufen.
  • Regionales Spektrum: Keine Fragmentierung des zur Verfügung stehenden Spektrums durch üppige Reservierungen für lokale bzw. regionale Anbieter. Dies führt zu weniger leistungsstarken nationalen Netzen. National verfügbares schnelles 5G benötigt jede verfügbare 5G-Frequenz.
  • Diensteanbieter: Rechtliche Graubereiche in der Definition im Umgang mit nicht-investierenden Diensteanbietern sind ein Investitionshemmnis für die Netzbetreiber. Rechtliche Zugangspflichten entwerten die Investitionen der Netzbetreiber und führen zu weniger statt mehr Investitionen in die Mobilfunkinfrastruktur.

Von: Guido Heitmann

Principal Corporate Communications, Reputation & Positioning Guido Heitmann verantwortet seit August 2023 in der Kommunikation der O2 Telefónica die Reputations- und Positionierungsthemen des Unternehmens. Zuvor leitete er unter anderem das Corporate Communications Team der Unternehmenskommunikation. Er ist seit 2001 im Kommunikationsteam des Unternehmens in unterschiedlichen Funktionen tätig, ursprünglich bei der E-Plus Gruppe und seit 2014 bei o2 Telefónica. Geboren in Buxtehude, Diplom-Kaufmann, Schifffahrtskaufmann und zuvor Kommunikator der Hapag-Lloyd AG in Hamburg. Kommunikationsthemenschwerpunkte: Reputation, Digitalisierung, Regulierung, Recht und unternehmerische Verantwortung. Twitter/X: @gu_heitmann