Statement:Entscheidung des EuGH zu Roamingtarifen

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„Wir werden die heutige Entscheidung des EuGH genau analysieren. Wir hatten seinerzeit unseren Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif überlassen, weil ein solcher Wechsel nicht immer vorteilhaft für den Kunden ist. Diese Auffassung stützte u.a. auch die Bundesregierung, die eine automatische Umstellung dieser Kunden in den neuen EU-Roamingtarif ausdrücklich als nicht verbraucherfreundlich bewertet hatte (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/134/1813401.pdf). Die heutige Entscheidung stellt lediglich einen prozessualen Zwischenschritt zur Klärung rechtlicher Vorfragen in dem noch laufenden zugrunde liegenden Verfahren vor dem Landgericht München I dar. Wann mit einer Entscheidung des Landgerichts zu rechnen ist, ist noch offen. Erst diese Entscheidung wird dann Orientierung in dem Sachverhalt geben. Gegen ein solches Urteil des Landgerichts sind grundsätzlich weitere Rechtsmittel möglich. Unabhängig von dem Verfahren haben unsere Kunden natürlich jederzeit die die Möglichkeit, innerhalb eines Tages kostenfrei in den regulierten EU-Roaming Tarif zu wechseln. Über 90% unserer Kunden wurden seinerzeit ohnehin automatisch auf den EU-Tarif umgestellt, da sie keinen Roaming-Sondertarif nutzten.“

Von: Guido Heitmann

Leiter Corporate Communications O2 Telefónica | Guido Heitmann ist seit Oktober 2014 Head of Corporate Communications der O2 Telefónica. Zuvor seit 2001 Teil des Kommunikationsteams der E-Plus Gruppe und als Abteilungsleiter und Chef vom Dienst mit seinem Team verantwortlich für die Corporate-PR-Arbeit sowie die Interne Kommunikation. Geboren in Buxtehude, Diplom-Kaufmann, und schon immer als Kommunikator tätig, zuvor unter anderem bei Hapag-Lloyd AG in Hamburg. Als Pressesprecher Ansprechpartner unter anderem für Themen wie Finanzberichterstattung, M&A, Regulierung, Business & Technology Strategy sowie Personal- und Organisationsthemen. Twitter: @gu_heitmann

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