DGAP-News:Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Gutachter passt vorläufige Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen

DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Gutachter passt vorläufige Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen 08.10.2020 / 21:26 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 8. Oktober 2020 Unabhängiger Gutachter passt vorläufige Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen In einem Schiedsgutachterverfahren zwischen der Telefónica Deutschland und der 1&1 Drillisch bezüglich einer Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Frequenznutzungsrechte aus der Spektrumsauktion 2015 hat der unabhängige Gutachter heute in einer vorläufigen Entscheidung seinen bisherigen Entwurf vom 27. Mai 2020 angepasst. Eine Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 wurde lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen. Über den Anspruch in Folgejahren wurde im Rahmen des Gutachtens nicht entschieden. Der unabhängige Gutachter hat festgestellt, dass Telefónica Deutschland ab 2021 berechtigt ist, entsprechende Überprüfungen einer Kostenbeteiligung auf Basis des Gutachtens zu beantragen. Telefónica Deutschland wird das vorläufige Gutachten im Detail analysieren und kommentieren. Darüber hinaus betrachtet Telefónica Deutschland die von 1&1 Drillisch initiierten Price Reviews 2, 5 und 6 sowie die erhobene Schiedsklage gegen die Price Review 1 Entscheidung weiterhin für unberechtigt. Weitere Informationen: Telefónica Deutschland Investor Relations Georg-Brauchle-Ring 50 D-80992 München t +49 (0)89 2442-1010 f +49 (0)89 2442-2000 e ir-deutschland@telefonica.com
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