29.10.2020
DGAP-RPT:Telefónica Deutschland Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Telefónica
Deutschland Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
Telefónica Deutschland Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung
29.10.2020 / 07:18
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen
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München, 29. Oktober 2020
Telefónica Deutschland kooperiert mit Telefónica Infra, S.L.U. und der
Allianz Gruppe bei der Gründung eines Glasfaser Joint Ventures
Am 29. Oktober 2020, hat die Telefónica Deutschland (konkret Telefónica
Germany 1. Beteiligungsgesellschaft mbH) mit der Telefónica Infra, S.L.U.
und der Allianz Gruppe die Gründung eines Joint Ventures vereinbart, um
Glasfaseranschlüsse für Haushalte (FTTH: "Fibre to the home") in Deutschland
auszubauen. Nach dem Abschluss (Closing) der Transaktion, welcher
voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2021 stattfindet, werden die
Telefónica Gruppe und die Allianz Gruppe anfangs jeweils 50% an dem Joint
Venture halten. Als eigenständige Wholesale Gesellschaft, die operativ
künftig unter Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG firmieren wird, soll sie
lokale Glasfasernetze in unterversorgten ländlichen Gebieten ausbauen und
interessierten Telekommunikationsdienstleistern diskriminierungsfrei FTTH
Wholesale Zugang anbieten. Die Gesellschaft wird von Telefónica Deutschlands
bestehender Telekommunikationsinfrastruktur, von der FTTH Infrastruktur
Expertise von Telefónica Infra, S.L.U. und der Investitionsstärke der
Allianz Gruppe profitieren.
Die Telefónica, S.A. ist mittelbar mit 69,2 % an der Telefónica Deutschland
Holding AG beteiligt und hält 100% an der Telefónica Infra, S.L.U.
Telefónica Deutschland Holding AG ist operativ in Deutschland über die
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und weitere operative
Tochtergesellschaften tätig.
Gemäß den Bedingungen der Joint Venture Vereinbarungen wird Telefónica
Deutschland für eine zehnprozentige Beteiligung bis zu 100 Millionen Euro
über einen Zeitraum von sechs Jahren in das Joint Venture investieren, das
verschiedene operative Verträge mit Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
abschließen wird.
Telefónica Deutschlands Investitionen für die zehnprozentige Beteiligung
erfolgen zu den gleichen Konditionen und gemäß der gleichen Bewertung wie
sie auch für die 40-prozentige Beteiligung der Telefónica Infra, S.L.U.
sowie für die 50-prozentige Beteiligung der Allianz Gruppe gelten. Das
zusammengefasste Investment der Joint Venture Partner beläuft sich auf bis
zu eine Milliarde Euro. Das Joint Venture kann ferner ein nachrangiges
Darlehen der Allianz Gruppe in der Gesamtsumme von bis zu 500 Millionen Euro
ziehen und wird voraussichtlich weitere regresslose Bankenfinanzierungen in
Anspruch nehmen. Für die Allianz Gruppe wird Allianz Capital Partners im
Auftrag verschiedener Allianz Versicherungsgesellschaften und dem Allianz
European Infrastructure Fund in 50% der Anteile des Joint Ventures
investieren.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wird dem Joint Venture Transportleistungen
für Datenverkehr im lokalen Glasfasernetz über das bestehende
Transportnetzwerk der Telefónica Deutschland zur Verfügung stellen. Dies
ermöglicht dem Joint Venture FTTH Vorleistungsprodukte an
Telekommunikationsdienstleister bereitzustellen, die diese Breitbandservices
an ihre jeweiligen Endkunden vermarkten. Der Transportservicevertrag hat
eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren. Die an Telefónica Deutschland zu
zahlende Dienstleistungsvergütung ist volumenbasiert und orientiert sich an
Marktkonditionen. Es wird erwartet, dass die Gesamtvergütung für die
Transportleistungen - abhängig vom Fortschritt des Ausbaus - über die
Mindestlaufzeit einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag erreichen
wird.
Die Wholesale Gesellschaft wird spezifische FTTH Verbindungsprodukte an
Telefónica Deutschland, konkret Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
verkaufen, die diese dann als Breitbandservice an ihre entsprechenden
Endkunden vermarktet. Der Wholesale Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12
Jahren. Das Gesamtentgelt für diese Mindestlaufzeit wird von verschiedenen
Faktoren abhängen, insbesondere von der tatsächlichen Abnahme der
Dienstleistungen. Es basiert auf marktüblichen Konditionen. Eine
Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen
Behörden für Fusionskontrolle, insbesondere der EU Kommission.
Weitere Informationen:
Telefónica Deutschland
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 50
D-80992 München
t +49 (0)89 2442-1010
f +49 (0)89 2442-2000
e ir-deutschland@telefonica.com
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