15.02.2021
DGAP-News:Telefónica Deutschland Holding AG: Telefónica Deutschland etabliert langfristige National Roaming Partnerschaft mit 1&1 Drillisch
DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Vertrag
Telefónica Deutschland Holding AG: Telefónica Deutschland etabliert
langfristige National Roaming Partnerschaft mit 1&1 Drillisch
15.02.2021 / 09:05
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München, 15 Februar 2021
Telefónica Deutschland etabliert langfristige National Roaming Partnerschaft
mit 1&1 Drillisch
1&1 Drillisch hat heute das National Roaming-Angebot von Telefónica
Deutschland vom 5. Februar 2021 verbindlich angenommen. Die Unternehmen
verlängern ihre langfristige Partnerschaft durch die Umwandlung des
aktuellen MBA-MVNO-Vertrags in ein National Roaming Agreement (NRA) unter
den Auflagen aus dem Zusammenschluss von Telefónica Deutschland und E-Plus
im Jahr 2014. Nun streben die Parteien an, die vertraglichen Details des NRA
bis Mitte Mai 2021 zu finalisieren.
Das NRA unterstreicht die strategischen Ziele beider Partner: Telefónica
Deutschland erhält mehr Klarheit für ihre Finanz- und Netzplanung, während
1&1 Drillisch den Ausbau des eigenen Netzes angehen kann.
Das NRA hat eine anfängliche Vertragslaufzeit von 5 Jahren, rückwirkend ab
1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch
eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029. Für die Zeit danach ist eine
weitere Verlängerung um bis zu 5 Jahre möglich. Die kommerziellen
Bedingungen der ersten Vertragsperiode sind unter der Annahme eines
signifikanten Wachstums des Mobilfunkverkehrs im Netz von Telefónica
Deutschland definiert.
National Roaming-Dienste umfassen die verfügbare 2G/3G/4G-Netzabdeckung,
während MBA MVNO-Dienste unverändert die verfügbare
2G/3G/4G/5G-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland beinhalten. Nach
Abschluss einer definierten Übergangszeit zur Migration der Bestandskunden
auf das eigene Netz ist 1&1 Drillisch für 5G auf das eigene 5G Netz
angewiesen. Bis zum Abschluss der Bestandskundenmigration von 1&1 Drillisch
laufen die National Roaming- und MBA MVNO-Dienste parallel. Für beide
Dienste gelten die im NRA festgelegten kommerziellen Bedingungen.
Wie in den Fusionsauflagen definiert, leiten sich die Preisstrukturen des
NRA aus dem MBA MVNO-Vertrag ab, im Wesentlichen eine Kombination aus
Stückpreisen und vorab festgelegten, während der Vertragslaufzeit
veränderbaren Abnahmevolumina. Damit sichert sich Telefónica Deutschland
langfristig werthaltige Umsatzströme, während 1&1 Drillisch in der
Netzausbauphase an Flexibilität gewinnt. Ein Preisüberprüfungsmechanismus
kann einmal im Jahr initiiert werden.
Über weitere Details des NRA haben Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch
Stillschweigen vereinbart.
Telefónica Deutschland erwartet keine negativen rückwirkenden Auswirkungen
aus dem NRA auf die Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2020. Die
Finanzplanung und der mittelfristige Ausblick der Telefónica Deutschland
bleiben unberührt.
Weitere Informationen:
Telefónica Deutschland
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 50
D-80992 Munich
t +49 (0)89 2442-1010
f +49 (0)89 2442-2000
e ir-deutschland@telefonica.com
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