Netzzusammenschaltung
Die Bundesnetzagentur hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in der Regulierungsverfügung vom 26.02.2021 verpflichtet, ein Standardangebot für die Mobilfunkzusammenschaltung und die Terminierung in Ihr Netz zu veröffentlichen.
Nachfolgend finden sie das Standardangebot für die Mobilfunkzusammenschaltung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, welches von der BNetzA am 02.03.2023 in Kraft gesetzt wurde:
Zusammenschaltungsvereinbarung
Anlage 1: Zusammenschaltungsdienste der Telefónica Germany
Anlage 2: Betrieb – Planbare Arbeit – Entstörung
Anlage 3: Orte und Grundsätze der Zusammenschaltung
Anlage 4: Technische Parameter und Beschreibungen
Anlage 5: Tests
Anlage 6: Preise
Anlage 7: Abrechnung
Anlage 8: Ansprechstellen
Anlage 9: Planungsabsprachen