Schnittstellenbeschreibung der Betreiber öffentlicher Telekommunikations­netze nach §41c TKG

Gemäß §41c des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen sowie der Bundesnetzagentur unmittelbar mitzuteilen. In Erfüllung dieser Verpflichtung veröffentlicht Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nachfolgende Beschreibungen dieser Netzzugangsschnittstellen (Stand 29.10.2021): Technische Beschreibung der Netzzugangschnittstellen SIP Interfaces