Schnittstellenbeschreibung der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach §41c TKG
Gemäß §41c des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen sowie der Bundesnetzagentur unmittelbar mitzuteilen.
In Erfüllung dieser Verpflichtung veröffentlicht Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nachfolgende Beschreibungen dieser Netzzugangsschnittstellen
(Stand 29.10.2021):
Technische Beschreibung der Netzzugangschnittstellen
SIP Interfaces