Zusatzbedingungen für Telefónica Partner Programme

Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke, die Bestandteil des Vertrages zwischen dem jeweiligen Partnernetzwerk und dem Partner sind, gelten im Verhältnis zwischen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (i.F. „Telefónica“) und dem Partner für die Teilnahme am Blau Partner Programm (i.F. „Affiliate-Partner Programm“) nachfolgende programmspezifische Teilnahmebedingungen. Weichen diese Regelungen von Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke ab, haben diese programmspezifischen Teilnahmebedingungen Vorrang. 1. Definitionen a) Teilnehmer eines Affiliate-Partner-Programms von Telefónica, die Werbefläche auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung stellen, werden folgend als „Partner“ bezeichnet. b) Die zur Bewerbung von Produkten von Telefónica im Rahmen dieser Bedingungen vom Partner genutzten Werbeflächen werden nachfolgend auch nur „Inventar“ genannt. c) Affiliate-Partner-Programm: Programm, mit dem Partnernetzwerke ihren Partnern ermöglichen, Leistungen von Telefónica unter der Marke „Blau“ auf Ihren Seiten zu vermarkten. 2. Anforderungen zur Teilnahme an einem Affiliate-Partner-Programm/Pflichten des Partners a) Partner müssen voll geschäftsfähig sein. b) Partner sind verpflichtet, ihr gesamtes Inventar bei der Programmbewerbung anzugeben. c) Das Inventar darf zu keiner Zeit rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder auf Websites mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten mittels Hyperlink verweisen. Hierunter fallen insbesondere Inhalte, die
  • gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung);
  • gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen, insbesondere indem jugendschutzrelevante Inhalte nicht im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verbreitet werden;
  • Schutzrechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-/Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken- und andere Kennzeichenrechte oder allgemeine Persönlichkeitsrechte
  • Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen, Alter und/oder rechts-/linksradikalen Gedankenguts oder
  • terroristische Inhalte enthalten.
d) Erst mit der technischen Zulassung der Bewerbung des Partners durch Telefónica oder die im Auftrag von Telefónica handelnde Agentur wird die Teilnahme am Affiliate-Partner-Programm wirksam. Telefónica behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. e) Partner setzt Telefónica-Werbung in Newslettern nur ein, soweit der Partner für die Newsletterversendung nachweislich die erforderliche Einwilligung der Empfänger hat. f) Partner sind verpflichtet, im Rahmen der Teilnahme am Affiliate-Partner-Programm von Telefónica die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) sowie behördliche Verfügungen einzuhalten. g) Partner sind verpflichtet, jedweden Schaden von Telefónica abzuhalten. Das umfasst insbesondere:
  • die Teilnahmebedingungen der gesonderten Aktionen und Angebote von Telefónica zu berücksichtigen und zu befolgen.
  • die Rechte dritter Parteien nicht zu verletzen, beispielsweise indem Marken oder Firmenkennzeichen von Wettbewerbern in Verbindung mit dem Affiliate-Partner-Programm ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung verwendet werden.
h) Soweit Telefónica dem Partner eine vertraglich oder gerichtlich auferlegte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung übermittelt, welche die Tätigkeit des Partners für Telefónica nach dieser Vereinbarung tangiert, verpflichtet sich der Partner, diese Unterlassungsverpflichtung einzuhalten, deren Einhaltung durch die von ihm eingesetzten Mitarbeiter:innen streng zu überwachen und Telefónica mindestens quartalsweise über seine Kontrollmaßnahmen zu berichten. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine solche an den Partner übermittelte Unterlassungsverpflichtung verpflichtet sich Partner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, die von Telefónica nach billigem Ermessen bestimmt und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Weitere Ansprüche von Telefónica, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt. i) Der Partner stellt Telefónica von allen Ansprüchen frei, die gegen Telefónica von Dritten wegen des Webangebots oder der Werbeform des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder von anderen Rechten Dritter oder wegen des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf Geldbußen oder Ordnungsgelder sowie die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung von Telefónica. Weitere Ansprüche von Telefónica bleiben unberührt. 3. Wartung und Pflege der Partner-Website a) Der Partner ist vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege der Partner-Website und für alle Materialien, die auf der Partner-Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb der Seite und die erforderlichen technischen Systeme. b) Solange Werbemittel des Affiliate-Partner-Programms verwendet werden, wird der Partner die Informationen und Links im Zusammenhang mit Telefónica-Produkten (Blau) regelmäßig erneuern, und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von Telefónica dynamisch gepflegt oder geändert werden. Der Partner ist verpflichtet, seine Website mindestens einmal wöchentlich auf mögliche Änderungen der Informationen und Links zu überprüfen. c) Der Partner richtet seine Website nicht in einer Weise ein, die Verwechslungsgefahr mit einer Telefónica- Website hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass die Partner-Website ein Teil der Telefónica-Website ist. Es werden auf der Partner-Website keine Materialien von Telefónica verwendet, die der Partner nicht hierfür mit der Erlaubnis von Telefónica erhält. d) Die Partner verpflichten sich, ihre im Partnernetzwerk hinterlegten Kontaktdaten fortwährend zu aktualisieren. Dazu zählen insbesondere Email-Adressen und Telefonnummern, um gegebenenfalls eine schnelle Kontaktaufnahme sicherzustellen. e) Im Falle einer Änderung der Domain der Partner-Website wird der Partner Telefónica einen Monat im Voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange Telefónica dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Website. 4. Werbematerial a) Für die Partner-Website wird Telefónica dem Partner über das jeweilige Affiliate-Netzwerk eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend "Werbemittel") zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Werbemittel dürfen in angemessener Anzahl und in allen passenden Bereichen der Partner- Website eingebaut werden. Der Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die im Affiliate Netzwerk bereit gestellte Telefónica Werbemittel zuzugreifen. b) Ausschließlich in Verbindung mit solchen Werbemitteln hat der Partner zudem das Recht, Telefónica- Werbeformate und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die Telefónica-Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen der Partner-Website und der Telefónica-Website, die den Nutzern den Erwerb von Telefónica Produkten ermöglichen. c) Der Partner darf Werbematerialien von Telefónica in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt Telefónica zum Ausschluss des Partners vom Partner Programm. d) Anweisungen von Telefónica zum Einbau von Werbemitteln sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen Abrechnung verwenden Partner nur die Links, die Telefónica ihnen zur Verfügung stellt. e) Die Rechte nach Ziffer 4.a erlöschen mit dem Ausschluss des Partners vom Affiliate-Partner-Programm. 5. Werbeformen a) Die Erzeugung eines Telefónica-Cookies setzt immer das bewusste Anklicken eines Telefónica-Werbemittels durch eine:n Nutzer:in voraus. Untersagt ist für den Partner die unsichtbare Einbindung eines Werbemittels, um ein Cookie bei Nutzer:en zu erzeugen. b) Dem Partner ist die Werbung für Telefónica Produkte untersagt, soweit nicht in diesen Teilnahmebedingungen zugelassen. Verboten sind insbesondere folgende Werbeformen:
  • Paid Mail Systemen oder Bezahl-Startseiten
  • Webseiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren
  • Bannernetzwerke/Bannertauschangebote
  • Einbuchen in sogenannte Adware-Netzwerke
  • Browser-Plugins
  • Brandbidding im Keyword-Advertising unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von Telefónica geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten
  • Die Verwendung von Telefónica Marken (o2, Blau, etc.) inkl. sämtlicher Falschschreibweisen im Search Engine Advertising (SEA)
  • Direct Linking auf eine der Telefónica Websites (z.B. von einer SEA Anzeige oder einer Facebook/Instagram Anzeige aus) ohne vorherige Verlinkung auf die eigene Website
  • CookieDropping
  • iFrames, Layer, Overlays, PopUps
  • Direktwerbung Haustürgeschäfte (vgl. §312 BGB)
  • Bewerbung im Schufa-Kontext
c) Folgende Werbeformen sind erst nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch Telefónica bzw. die das Partner Programm betreuende Agentur zulässig:
  • Postview-Tracking
  • Das Schalten von Display Ads auf externem Inventar (Display Advertising)
  • Cashback- und Gutschein- und sonstige Incentivierungen
  • Einbindung von Werbemitteln auf weiteren, nicht in der Programmbewerbung genannten Werbeflächen
  • E-Mail-Marketing unter der Berücksichtigung der jeweils aktuellsten Blacklist
  • Facebook Ads
  • Werbemaßnahmen auf Auktionsplattformen (ebay, shpock, etc.)
  • Sammeln von Nutzer:innenbestellungen und nachträgliche Eingabe in den Telefónica-Bestellprozess
6. Berechnung und Vergütung der Werbemaßnahmen a) Der Partner erhält gemäß und unter den weiteren Voraussetzungen der jeweiligen gültigen Telefónica-Prämientabelle vom Netzwerk eine einmalige Prämie für alle Verträge über Telefónica-Produkte, die er während der Dauer seiner Teilnahme am Affiliate-Programm von Telefónica vermittelt hat. Die jeweils aktuelle Prämientabelle ist unter https://www.telefonica.de/partner/affiliate-partner.html einsehbar. b) Der Anspruch auf die Prämie für ein vermitteltes Geschäft entsteht, sobald und soweit Telefónica das Geschäft ausgeführt hat. Dies ist dann der Fall, wenn Telefónica der/dem Kund:in den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz verschafft und es ihm damit ermöglicht hat, ab- oder eingehende Telefon- und/oder Datenverbindungen aufzubauen. Bei Mobilfunktarifen ohne Mindestvertragslaufzeit ist das Geschäft erst ausgeführt, wenn das vermittelte Vertragsverhältnis zwei Monate ungekündigt besteht. Ist ein DSL-Anschluss Gegenstand des vermittelten Geschäfts, hat Telefónica dieses ausgeführt, wenn Telefónica der/dem Kund:in einen DSL-Zugang ermöglicht hat. Telefónica Germany behält sich vor, in der jeweiligen Prämientabelle abweichende oder zusätzliche Prämienvoraussetzungen festzulegen c) Es werden ausschließlich Sales vergütet, die einen begründeten, aus einer erlaubten Marketingmaßnahme auf der Partner-Webseite bzw. dessen Inventar resultierenden Ursprung haben. Missbräuchlich zustande gekommene Verträge werden generell nicht vergütet. d) Für die Berechnung der Prämien zählen ausschließlich ausgeführte Geschäfte mit Kund:innen, die unmittelbar über den Link auf der Partner-Website auf die Telefónica-Website gekommen sind und dort ein Telefónica-Produkt bestellt haben. e) Ein Prämienanspruch für vermittelte Geschäfte entsteht nicht oder entfällt, wenn feststeht, dass die/der Kund:in nicht leistet. Die Nichtleistung der/des Kund:in steht insbesondere fest, wenn der Kunde das Geschäft nach §§ 355 f. BGB widerruft oder von einem seitens Telefónica vertraglich eingeräumten Widerrufs-/Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder wenn Telefónica nach billigem Ermessen und bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung weiterer Schritte zur Herbeiführung des Leistungserfolges nicht zumutbar ist. Bereits geleistete Provisionen sind vom Partner zurückzuzahlen 7.Kündigung Der Vertrag gilt nach Abschluss auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit (z.B. im persönlichen Affiliate Partnerbereich über „Partnerschaft beenden“) kündigen. Nach der Auflösung des Vertragsverhältnisses müssen alle Werbemittel und Links von o2 von den Partnerseiten, unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden, entfernt werden 8. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Rahmenvertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke vereinbaren die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unzulässigkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.