Zusatzbedingungen für das O2 Partner Programm
Die Zusatzbedingungen bestimmen die Teilnahme am Affiliate-Partner-Programm der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG – nachfolgend kurz O2 genannt. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Weichen die Regelungen der Partnernetzwerke ab, haben die vorliegenden Bestimmungen Vorrang.
1. Definitionen
a) Mitglieder des Affiliate-Partner-Programms von O2, die Werbefläche auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung stellen, werden folgend als „Partner“ bezeichnet.
b) Personen oder Firmen, die sich um die Zusammenarbeit im Partner Programm bewerben, werden folgend „Interessenten“ genannt.
2. Allgemeine Grundsätze
a) Partner des Affiliate-Programms müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
b) Erst mit der Bestätigung der Bewerbung des Interessenten durch die betreuende Agentur wird die Teilnahme am Partner Programm wirksam. O2 behält sich das Recht vor eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
c) Beiden Vertragsparteien steht es jederzeit offen, die Zusammenarbeit im Rahmen des Partner Programms ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
d) Die Partner verpflichten sich, ihre im Partnernetzwerk hinterlegten Kontaktdaten fortwährend zu aktualisieren. Dazu zählen insbesondere E-Mail-Adressen und Telefonnummern, um gegebenenfalls eine schnelle Kontaktaufnahme sicherzustellen.
e) Die Partner sind verpflichtet jedweden Schaden von O2 abzuhalten. Das umfasst insbesondere: Die Teilnahmebedingungen der gesonderten Aktionen und Angebote von O2 zu berücksichtigen und zu befolgen. Die Rechte dritter Parteien nicht zu verletzten: beispielsweise indem Marken oder Firmenkennzeichen von Wettbewerbern in Verbindung mit dem O2 Partner Programm ohne deren vorherige, ausdrückliche Zustimmung, verwendet werden. Exemplarische Aufführung: die Nutzung von Kennzeichen der Wettbewerber als Domain, Keyword oder Metatag (congstar, Klarmobil, Simply, Aldi talk, Medionmobile, Tchibo Mobile, t-mobile, vodafone, Mobilcom-Debitel, The phonehouse, u.a.) Das Affiliate-Partner-Programm nicht vorsätzlich oder fahrlässig (selbst oder durch von ihm bestimmte Dritte) zulasten von O2 oder dritter Parteien zu missbrauchen.
f) Der Partner stellt O2 von allen Ansprüchen frei, die gegen O2 von Dritten wegen des Webangebots des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Rechten Dritter oder des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden können. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung von O2
g) Bestellungen sowie Provisionsberechtigungen sind auf ein Maximum von je drei Bestellungen pro natürliche Person begrenzt.
3. Werbematerial
a) Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von O2. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Affiliate-Partnerschaft gültig. Die Werbemittel dürfen von den Partnern weder verändert noch ergänzt werden.
b) Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei der Anmeldung zum Affiliate-Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
c) Keinesfalls gestattet ist die Einbindung dieser Werbemittel auf Webseiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen, die radikale, diskriminierende, gewaltverherrlichende, sexistische, volksverhetzende oder pornografische Inhalte aufführen oder auf derartige Seiten verweisen.
d) Die Partner sind zur Kennzeichnung ihres Angebots gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetztes (TMG seit 1.3.2007) verpflichtet. Das ist insbesondere bei Newsletter- und Mailing-Aktionen zu berücksichtigen.
e) Wird ein Cookie des Affiliate-Partner-Programms gesetzt, muss dem ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgegangen sein. CookieDropping, iFrames, Werbung in Layern, PopUps und ähnliches Vorgehen sind demnach unzulässig.
4. Incentivierung und Rückvergütungssysteme
Alle weiteren Möglichkeiten der Incentivierung, wie beispielsweise Sachprämien, müssen im Vorfeld durch O2 freigegeben werden.
5. Auktionsplattformen
Eine Zusage hinsichtlich der Bewerbung des Interessenten erlaubt nicht automatisch, mit den Angeboten von O2 auf Auktionsplattformen wie beispielsweise ebay, kleinanzeigen, shpock u.a. zu werben. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und Bestätigung durch die betreuende Agentur notwendig. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Affiliate-Partner verwirkt alle Ansprüche auf entsprechende Provisionen. Des Weiteren haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten. Der Partner stellt O2 von der Haftung frei.
6. E-Mail Marketing
Eine Zusage hinsichtlich der Bewerbung des Interessenten erlaubt nicht automatisch, E-Mail Marketing zu betreiben. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und Bestätigung durch die betreuende Agentur notwendig. Die Berücksichtigung aktuellsten Blacklist ist verpflichtend.
7. Einschränkungen Werbeformen
Bei folgenden Werbeformen wird die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Affiliate-Partner verwirkt alle Ansprüche auf entsprechende Provisionen:
- Telefonwerbung
- Haustürgeschäfte (vgl. §312 BGB)
- Traffic von nicht im Partner Programm angemeldeten Seiten
- Facebook Ads ohne explizite Freigabe durch die betreuende Agentur
- Bewerbung von O2 im Schufa-Kontext
8. Keywords
Die Benutzung von folgenden Keywords ist in Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten wie beispielsweise Google, Yahoo Search, Miva, Mirago sowie den entsprechenden Suchportalen, nicht erlaubt: Markenrechtlich geschützte Begriffe wie O2 und gleichartige Begriffe mit Verwechslungsgefahr. Dazu zählt insbesondere auch die Fehlerhafte Schreibweise der Begriffe. Mit einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verwirken jeweilige Provisionsansprüche des Partners. Zudem haftet der Partner wiederum für jedwede Ansprüche der geschädigten Dritten und stellt O2 von der Haftung frei.
9. Konsequenzen bei Vertragsmissachtung
a) Bei Zuwiderhandlung eines registrierten Affiliate-Partners verfällt dessen Anspruch auf Provision. O2 behält sich für diese Fälle das Recht der sofortigen Kündigung der Affiliate-Partnerschaft vor und leitet gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte, wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ein.
b) Um Verstöße und mögliche daraus resultierende Schadensersatzforderungen im Vorfeld zu verhindern, sind die Partner aufgefordert, sich in Zweifelsfällen direkt mit der betreuenden Agentur abzustimmen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt nach Abschluss auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit (im persönlichen Affiliate Partnerbereich) kündigen. Nach der Auflösung des Vertragsverhältnisses müssen alle Werbemittel und Links von O2 von den Partnerseiten, unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden, entfernt werden.
11. Modifikation der Zusatzbedingungen
O2 behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu jedem Zeitpunkt und ohne die Nennung von Gründen zu ändern. In einem solchen Falle setzt der Partner Programmtreiber die Partner zwei Wochen vor dem Änderungstermin per E-Mail in Kenntnis und eröffnet ihnen die Möglichkeit, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner hat sodann binnen zwei Wochen die Möglichkeit gegen die Änderung Widerspruch einzulegen. Durch einen Widerspruch kann die bestehende Partnerschaft gekündigt werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gelten die neuen Geschäftsbedingungen als angenommen.
12. Schlussbestimmungen
a) Sofern eine Regelung dieser Zusatzbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
b) An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird (soweit gesetzlich zulässig) München vereinbart.