03.09.2020
Statement:Entscheidung des EuGH zu Roamingtarifen
„Wir werden die heutige Entscheidung des EuGH genau analysieren. Wir hatten seinerzeit unseren Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif überlassen, weil ein solcher Wechsel nicht immer vorteilhaft für den Kunden ist. Diese Auffassung stützte u.a. auch die Bundesregierung, die eine automatische Umstellung dieser Kunden in den neuen EU-Roamingtarif ausdrücklich als nicht verbraucherfreundlich bewertet hatte (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/134/1813401.pdf). Die heutige Entscheidung stellt lediglich einen prozessualen Zwischenschritt zur Klärung rechtlicher Vorfragen in dem noch laufenden zugrunde liegenden Verfahren vor dem Landgericht München I dar. Wann mit einer Entscheidung des Landgerichts zu rechnen ist, ist noch offen. Erst diese Entscheidung wird dann Orientierung in dem Sachverhalt geben. Gegen ein solches Urteil des Landgerichts sind grundsätzlich weitere Rechtsmittel möglich. Unabhängig von dem Verfahren haben unsere Kunden natürlich jederzeit die die Möglichkeit, innerhalb eines Tages kostenfrei in den regulierten EU-Roaming Tarif zu wechseln. Über 90% unserer Kunden wurden seinerzeit ohnehin automatisch auf den EU-Tarif umgestellt, da sie keinen Roaming-Sondertarif nutzten.“
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