Hinweisgeberverfahren
Verfahren für Beschwerden und Hinweise
Verantwortungsvolles, ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für O2 Telefónica in der eigenen Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern, Kunden und anderen Betroffenen höchste Priorität.
O2 Telefónica hat ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße sowie Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien und Grundsätze hinzuweisen. Eine Übersicht über Menschenrechts- und Umweltthemen ist am Ende dieser Seite zu finden. Die Kanäle des Hinweisgeberverfahrens sind nicht für allgemeine Kundenbeschwerden ohne Bezug zu den genannten Themen zuständig.
Das Hinweisgeberverfahren soll sicherstellen, dass alle eingehenden Hinweise auf vertrauliche, transparente und faire Weise untersucht werden. Hinweise können auch anonym eingereicht werden und werden stets im Einklang mit Datenschutzvorgaben behandelt. Benachteiligungen oder Repressalien gegen hinweisgebende Personen werden nicht geduldet.
Meldekanäle

Die Schritte des Hinweisgeberverfahrens
Verfahrensordnung
Beschwerdeverfahren / Hinweisgeberverfahren
1. Was ist das Hinweisgeberverfahren?
2. Wie werden hinweisgebende Personen geschützt?
3. Wer kann einen Hinweis abgeben?
4. Welche Themen umfasst das Hinweisgeberverfahren?
5. Wie Können Hinweise abgegeben werden?
6. Können Hinweise auch anonym abgegeben werden?
7. Welche Informationen sollte ein Hinweis enthalten?
8. Wer ist für die Bearbeitung der eingegangenen Hinweise zuständig?
9. Was passiert, nachdem ein Hinweis abgegeben wurde, und wie werden Hinweise bearbeitet?
10. Kann ein Hinweis auch bei externen Meldestellen abgegeben werden?
11. Datenschutzinformation für hinweisgebende Personen

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