Hinweisgeberverfahren

Verfahren für Beschwerden und Hinweise

Verantwortungsvolles, ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für O2 Telefónica in der eigenen Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern, Kunden und anderen Betroffenen höchste Priorität.
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O2 Telefónica hat ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße sowie Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien und Grundsätze hinzuweisen. Eine Übersicht über Menschenrechts- und Umweltthemen ist am Ende dieser Seite zu finden. Die Kanäle des Hinweisgeberverfahrens sind nicht für allgemeine Kundenbeschwerden ohne Bezug zu den genannten Themen zuständig. Das Hinweisgeberverfahren soll sicherstellen, dass alle eingehenden Hinweise auf vertrauliche, transparente und faire Weise untersucht werden. Hinweise können auch anonym eingereicht werden und werden stets im Einklang mit Datenschutzvorgaben behandelt. Benachteiligungen oder Repressalien gegen hinweisgebende Personen werden nicht geduldet.
Meldekanäle
Grafik: Was passiert mit meinem Hinweis. Das Hinweisgeberverfahren der Telefónica Deutschland für menschenrechts- und umweltbezogene Belange leitet sich aus den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG) ab. Detaillierte Informationen über den Prozess finden sie in der Verfahrensordnung. 1. Sie reichen einen Hinweis ein. 2. Innerhalb von 7 Tagen erhalten sie eine Eingangsbestätigung. 3. Bei Bedarf werden sie kontaktiert, um Rückfragen und Details zu ihrem Hinweis zu besprechen. 4. Der Hinweis wird bearbeitet und bei Bedarf werden Maßnahmen eingeleitet. 5. Nach 3 Monaten erhalten sie eine Mitteilung zu ihrem Hinweis und ggf. zu umgesetzten und geplanten Maßnahmen.
Die Schritte des Hinweisgeberverfahrens

Verfahrensordnung

Beschwerdeverfahren / Hinweisgeberverfahren
1. Was ist das Hinweisgeberverfahren?
2. Wie werden hinweisgebende Personen geschützt?
3. Wer kann einen Hinweis abgeben?
4. Welche Themen umfasst das Hinweisgeberverfahren?
5. Wie Können Hinweise abgegeben werden?
6. Können Hinweise auch anonym abgegeben werden?
7. Welche Informationen sollte ein Hinweis enthalten?
8. Wer ist für die Bearbeitung der eingegangenen Hinweise zuständig?
9. Was passiert, nachdem ein Hinweis abgegeben wurde, und wie werden Hinweise bearbeitet?
10. Kann ein Hinweis auch bei externen Meldestellen abgegeben werden?
11. Datenschutzinformation für hinweisgebende Personen
Grafik Menschenrechte und Umweltpflichten: Erklärtext unter Inhalt der Grafik in Textform
Inhalt der Grafik in Textform

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