Eigengeschäfte von Führungspersonen

In Übereinstimmung mit Art.19 MAR müssen Führungskräfte, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften oder diesen eng verbundene Personen, z.B. ihre Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten in Bezug auf Telefónica Deutschland erklären und veröffentlichen. Zu den 'Eigengeschäften von Führungspersonen' (Directors' Dealings)

Investor Relations

Für aktienbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an unser Investor Relations-Team.