Mit dem Widerruf der Börsenzulassung ist die Telefónica Deutschland Holding AG von den kapitalmarktrechtlichen Informations- und Publizitätspflichten befreit. Die folgenden Ad-hoc Mitteilungen, Eigengeschäfte von Führungspersonen, Stimmrechtsmitteilungen und Related Party Transactions beziehen sich daher ausschließlich auf den Zeitraum bis zum 18. April 2024.

Eigengeschäfte von Führungspersonen

In Übereinstimmung mit Art.19 MAR müssen Führungskräfte, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften oder diesen eng verbundene Personen, z.B. ihre Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten in Bezug auf Telefónica Deutschland erklären und veröffentlichen. Zu den 'Eigengeschäften von Führungspersonen' (Directors' Dealings)

Investor Relations

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