Netzausbau im Dialog mit den Kommunen
Leistungsstarke Mobilfunk- und Breitbandangebote sind ein wesentlicher Teil der Infrastruktur in den Kommunen und wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit. Telefónica Deutschland möchte diese Infrastruktur im Konsens mit den Kommunen ausbauen. Dabei berücksichtigen wir die kommunalen Belange ebenso wie die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Bereits im Juli 2001 haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die deutschen Mobilfunkbetreiber auf ein gemeinsames Vorgehen beim Netzausbau geeinigt. Diese Verbändevereinbarung wurde im Jahr 2020 erneuert und konkretisiert. Sie stellt den zentralen Dialogansatz für die Zukunft des Mobilfunks in Deutschland dar.
Die Partizipation der Kommunen und den Dialog mit der Öffentlichkeit verbessern – darauf zielen auch die Maßnahmen, zu denen sich die Mobilfunkbetreiber im Dezember 2001 gegenüber der Bundesregierung verpflichtet haben. Im Jahr 2013 wurde die kommunale Abstimmung durch den §7a der novellierten 26. Bundesimmissionsschutzverordnung in den Rang eines rechtlichen Standards erhoben.
Im ersten Schritt der kommunalen Abstimmung informiert Telefónica die lokalen Behörden über die anstehenden Ausbaupläne. Dies ermöglicht es frühzeitig, Wünsche der Kommune bei der Standortsuche zu berücksichtigen. So gelingt es in den meisten Fällen, einen geeigneten Standort im Konsens festzulegen. Maßnahmen zur Information der Bürger:innen stimmt Telefónica mit der Kommune ab. Details zu bestehenden Sendeanlagen sind in unserer Netzabdeckungskarte und der Datenbank der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen öffentlich zugänglich. Für jede unserer Sendeanlagen wird die Einhaltung der Grenzwerte durch die Bundesnetzagentur überprüft und durch eine Standortbescheinigung bestätigt. Kommunen und Behörden können einen Zugang zum Datenportal der Bundesnetzagentur beantragen, das einen erweiterten Zugriff ermöglicht. Dies gilt seit 2020 auch für die Inbetriebnahmeanzeige (PDF).
Großes Angebot an Mitwirkungsmaßnahmen im kommunalen Dialog
Die Vereinbarungen zwischen Mobilfunknetzbetreibern, Bundesregierung und kommunalen Spitzenverbänden bieten den Kommunen ein breites Spektrum an wirksamen Dialog- und Mitwirkungsmaßnahmen. Einseitig festgelegte „Kommunale Mobilfunk-Standortkonzepte” bleiben praktisch wirkungslos, wenn sie eine zeitgemäße Mobilfunkversorgung verhindern wollen bzw. die bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen unterlaufen oder in den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkunternehmen eingreifen. Für Kommunen ist dieser Weg mit erheblichen juristischen und finanziellen Risiken verbunden.
Falls Sie als Mitarbeiter:in einer Kommune Fragen zum Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur haben, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular direkt an uns wenden.
Das Informationszentrum Mobilfunk hat mittlerweile auch einen eigenen Informationsbereich speziell für Kommunen geschaffen.