Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Vergütungsausschuss, einen Vermittlungsausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie ein Related Party Transactions Komitee. Die Besetzung der ständigen Ausschüsse ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
| Ausschüsse des Aufsichtsrats | ||
|---|---|---|
| Ausschuss | Mitglieder | Aufgabe |
| Prüfungsausschuss |
| Hauptausschuss, der für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und die Abschlussprüfung sowie Compliance (einschließlich u.a. der Informationssicherheit und des Datenschutzes) zuständig ist |
| Vergütungsausschuss |
| Hauptausschuss, der für die Vorbereitung von allen Gremienvergütungsthemen zuständig ist und diesbezüglich Empfehlungen an den Aufsichtsrat ausspricht |
| Vermittlungsausschuss |
| Der gesetzlich vorgeschriebene Ausschuss spricht Empfehlungen an den Aufsichtsrat bezüglich Vorstandskandidaten aus, falls keine ausreichende Zustimmung für die verfügbaren Kandidaten erreicht werden konnte |
| Nominierungsausschuss |
| Der Ausschuss spricht Empfehlungen an den Aufsichtsrat betreffend geeignete Kandidaten für die Anteilseignerseite für den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung aus |
| Related Party Transactions Komitee |
| Der Ausschuss überwacht und beschließt über bestimmte Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, insbesondere über Transaktionen mit verbundenen Unternehmen gemäß § 111 a, b AktG |