Nach Ende Ihrer Telekommunikationsverbindung stellen wir fest, welche Verkehrsdaten
für die Abrechnung relevant sind. Nicht für die Abrechnung mit den Kunden oder anderen Diensteanbietern relevante Daten – beispielsweise Daten von Flatrate- Verbindungen, die Nummer des Endgerätes - löschen wir unverzüglich. Spätestens sechs Monaten nach Rechnungsversand löschen wir die der Rechnung zugrundeliegenden Verkehrsdaten.
Haben Kunden gegen ihre Rechnung Einwendungen erhoben, speichern wir gegebenenfalls die Daten, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit wir gesetzlich verpflichtet sind, speichern wir Verkehrsdaten auch darüber hinaus (z.B. §§ 113a ff. TKG).