Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung 2024

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 18. Juni 2024, ab 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung statt und wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre live im InvestorPortal übertragen. Einzelheiten, wie Sie Ihre Aktionärsrechte bei der Hauptversammlung ausüben können, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „II. Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung“ der Einberufung zur Hauptversammlung.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist zur Hauptversammlung: Dienstag, 11. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ) (eingehend).
18. Juni 2024
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht 2023 deutsch
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) 1) Michael Hoffmann Michael Hoffmann bereichert den Aufsichtsrat als unabhängiges Mitglied mit langjähriger Erfahrung in Geschäftsführungspositionen und besonderer Finanzexpertise sowohl in der Rechnungslegung einschließlich Nachhaltigkeitsfragen, Nachhaltigkeitsberichterstattung und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme als auch in der Abschlussprüfung. Er ist seit Oktober 2012 Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Telefónica Deutschland Holding AG. Lebenslauf 2) Julio Linares López Julio Linares López bereichert den Aufsichtsrat mit seiner umfangreichen, nachgewiesenen Netzwerkexpertise und langjährigen internationalen Erfahrung in Führungspositionen in der Telekommunikationsbranche (u.a. ehemaliger COO und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Telefónica, S.A.). Er ist seit Oktober 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Holding AG. Lebenslauf
Anmeldeformular (inkl. Unterlagen zu Vollmachten und Weisungen) deutsch InvestorPortal LOGIN zum InvestorPortal
Satzung deutsch/englisch (Stand Mai 2023)
Hinweise zum Datenschutz
FAQ deutsch
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Abstimmende können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an gerichtet werden.

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