Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 1. Juli 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung statt und wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre live im InvestorPortal übertragen. Einzelheiten, wie Sie Ihre Aktionärsrechte bei der Hauptversammlung ausüben können, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „II. Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung“ der Einberufung zur Hauptversammlung. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist zur Hauptversammlung: Mittwoch, 24. Juni 2026, 24.00 Uhr (MESZ) (eingehend).
1. Juli 2026
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 1. Juli 2026 als virtuelle Hauptversammlung statt.
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 4 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 deutsch
Anmeldeformular (inkl. Unterlagen zu Vollmachten und Weisungen)
Satzung deutsch/englisch (Stand Juli 2025)
Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung 2026 der Telefónica Deutschland Holding AG Mit Großbuchstaben kennzeichnen wir Wahlvorschläge und die Gegenanträge, bei denen Sie direkt unter dem Großbuchstaben auf dem Antwortformular oder im InvestorPortal ankreuzen können, wie Sie dazu abstimmen möchten. Die übrigen Gegenanträge, die lediglich Vorschläge der Verwaltung ablehnen, sind nicht mit Großbuchstaben versehen. Sofern Sie diesen Gegenanträgen zustimmen wollen, müssen Sie zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt (TOP) mit Nein stimmen. Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie ihre Begründungen geben jeweils die Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen und Verweise auf andere Internetseiten wurden ohne Überprüfung übernommen. Die Telefónica Deutschland Holding AG übernimmt für die Inhalte weder eine Verantwortung noch macht sie sich andere Internetseiten und ihre Inhalte zu eigen. Der Aktionär, Ludwig Gelzhäuser, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt: Antrag Gelzhäuser, Ludwig, Gegenantrag
Hinweise zum Datenschutz
FAQ deutsch
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Abstimmende können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an gerichtet werden.

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Für aktienbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an unser Investor Relations-Team.